Sichern Sie sich ab!

Bei der wachsenden Nachfrage nach PV-Anlagen ist es nicht verwunderlich, dass es vielen Installateuren an den notwendigen Fachkenntnissen mangelt.
Leider kann dies zu sehr unglücklichen Umständen führen, sodass der Antrag beim zuständigen Netzbetreiber abgelehnt wird und das ggf. erst nach Installation der Anlage.

Bei uns ist das anders

Vor der Installation einer PV- und Stromspeicheranlage stellen wir einen Antrag beim zuständigen Netzbetreiber (TEN). Nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung des Netzbetreibers, in der unsere Einspeisezusage festgehalten ist, wird der Vertrag abgeschlossen. Die Anforderungen des EEG schreiben den Anschluss von Anlagen bis zu 30 kWp vor, ohne dass für die Anlagenbetreiber hohe Ausbaukosten entstehen. Bei größeren Anlagen können diese Kosten entsprechend den Regelungen des EEG umgelegt werden.

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Umgang mit der Bürokratie rund um die Netzbetreiber im Namen unserer Kunden wissen wir, wie wichtig verlässliches Fachwissen ist!

Ihr Ulf Köster von
Köster Energie aus Saerbeck